Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 25.01.2011 - Dienstag, 22. März 2011
Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 25.01.2011
Das "Dreiteilungsprinzip" des Bundesgerichtshofes ist verfassungswidrig.
Zum Hintergrund:
Hat ein Ehegatte an einen geschiedenen Ehegatten und an einen neuen Ehegatten Unterhalt zu zahlen, ist nach dem Bundesgerichtshof aufgrund seiner Rechtsprechung seit 2008 eine sogenannte "Dreiteilung" durchzuführen. Diese "Dreiteilung" hatte zur Folge, dass der geschiedene Ehegatte weniger Unterhaltsanspruch hatte und der Unterhaltsanspruch des aktuellen Ehegatten stieg. Dies ist verfassungswidrig. Geschiedene Ehegatten, bei denen zur Unterhaltsberechnung das "Dreiteilungsprinzip" zugrunde gelegt wurde, müssen daher schnell reagieren, ihre höheren Unterhaltsansprüche anfordern und eine Korrektur von Unterhaltstiteln fordern. weiter ... !! Achtung Wohnungsverwalter !! - Dienstag, 22. März 2011
!! Achtung Wohnungsverwalter !!
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.01.2011 ist es nicht mehr zulässig, dass ein Wohnungsverwalter im eigenen Namen für die Eigentümergemeinschaft Prozesse führt, zum Beispiel auf Zahlung rückständiger Wohngelder. Prozessführungsbefugt ist nur noch die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst (BGH Aktenzeichen: V ZR 145/10).
weiter ... Der BGH bestätigt Kündigungsmöglichkeit des "Internetsystem-Vertrages" - Freitag, 28. Januar 2011
Der BGH bestätigt Kündigungsmöglichkeit des "Internetsystem-Vertrages" mit der Euroweb Internet GmbH - Schnell reagieren!
Der BGH bestätigt Kündigungsmöglichkeit des "Internetsystem-Vertrages"
Mit Urteil vom 04.03.2010 zu dem AZ: III ZR 79/09 hat der BGH entschieden, dass der "Internetsystem-Vertrag" der Euroweb Internet GmbH, der maßgeblich auf die Erstellung und Betreuung einer Internet-Präsentation sowie die Gewährleistung der Abrufbarkeit dieser Website im Internet für einen festgelegten Zeitraum zum Gegenstand hat, als Werkvertrag einzuordnen ist.
Dies wiederum hat zur Folge, dass der Vertragspartner den "Internetsystem-Vertrag" gem. § 649 Satz 2 BGB frei kündigen kann.
Bei einer Kündigung behält im Einzelfall die Euroweb Internet GmbH zwar ihren vertraglichen Vergütungsanspruch, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitigen zumutbaren Erwerb anrechnen lassen. Zeitnah zum Vertragsabschluss kann daher eine kurzfristige Kündigung durchaus sinnvoll sein.
In der Vergangenheit war es unter Berücksichtigung der Einordnung des "Internetsystem-Vertrages" schwierig, sich von dem Vertrag vor Ablauf zu lösen. Das sieht jetzt anders aus. Wir überprüfen gerne für sie, ob die Kündigung des Vertrages mit der Euroweb Internet GmbH Sinn macht. Wir vertreten bereits auch andere Mandanten gegen die Euroweb Internet GmbH.
Zögern Sie also nicht, um Ihre Rechte zu wahren.
Ihr Team von der Kanzlei am Wall
weiter ... Europäische Erbrechtsverordnung - Freitag, 28. Januar 2011
In der EU gibt es ca. 450.000 grenzüberschreitende Erbfälle im Jahr. Dabei finden Vermögensübertragungen mit einem Wert von bis zu 120 Mrd. EUR statt. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission beschlossen, dass das Europäische Erbrecht vereinheitlicht werden soll. Voraussichtlich wird in 2012 die Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft treten.
Für uns Deutsche hat diese Verordnung erhebliche Bedeutung. Unser BGB geht im Erbrecht von der Staatsangehörigkeit aus; wenn also ein Deutscher irgendwo auf der Welt verstirbt, kommt immer deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt.
Die beabsichtigte Europäische Erbrechtsverordnung geht dagegen vom Wohnsitz aus; danach gilt das Erbrecht, wo der verstorbene Europäer seinen letzten Wohnsitz hatte. Somit findet plötzlich für einen Deutschen, der seinen Wohnsitz im Alter z. B. nach Mallorca verlegt spanisches Erbrecht Anwendung. Dadurch kann ein privatschriftliches oder notarielles Testament, auch wenn der Deutsche es schon vor Jahren errichtet hat, unwirksam werden. Denn andere Europäische Erbrechte kennen viele deutsche erbrechtliche Regelungen nicht, wie z. B. das Pflichtteilsrecht, das gemeinschaftliche Ehegattentestament oder einen Erbvertrag.
Es ist daher dringend angeraten, bei beabsichtigter Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland ein bestehendes Testament zu überprüfen und ggf. anzupassen. Hierbei muss nicht unbedingt das Erbrecht des zukünftigen Wohnsitzlandes zu Grunde gelegt werden. Es kann im Testament auch eine Rechtswahl, dass auch bei Wohnsitz im europäischen Ausland deutsches Recht gelten soll, getroffen werden.
Informieren Sie sich beim Notar oder Rechtsanwalt.
Andreas Röhe, Fachanwalt für Erbrecht
Europäische Erbrechtsverordnung weiter ... mit wem wie schnell? Bei uns geht alles fix! - Donnerstag, 19. August 2010
Wir bearbeiten viele Abmahnungen im Bereich des unerlaubten Downloads (Filme, Musik, Software etc.) und beraten Sie gern.
weiter ... Schadenfix hilft bei Unfall - Donnerstag, 9. Juli 2009
Wir bieten Ihnen besonderen Service bei Unfallschäden. Tragen Sie Ihre Daten ohne Besuch in der Kanzlei direkt im Netz ein- so geht alles noch schneller und das Ihnen zustehende Geld wird meist sofort gezahlt.

weiter ... Ruin durch Abmahnung? - Mittwoch, 24. Juni 2009
23.06.2009
Urteil des LG Hamburg gegen Musikdownloads bei rapidshare (noch nicht rechtskräftig), Gegenstandswert: 24 Millionen €
Auf Antrag der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes Rapidshare.com mit Sitz in der Schweiz am 12. Juni 2009 per Urteil, circa 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Erstmals erging eine Entscheidung gegen einen Sharehoster mit einem Wert von 24 Mio. Euro. Dies wurde heute durch eine Pressemitteilung der GEMA bekannt. "Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist ein Meilenstein im Kampf der GEMA gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet", sagte Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.
Nach zahlreichen kleineren Erfolgen im Kampf gegen illegales Filesharing sei dies nun ein Erfolg "in einer ganz neuen Dimension", da der Streitwert bei 24 Millionen Euro gelegen habe. Der Sharehosting-Dienst sei künftig selbst dafür verantwortlich, dass die betreffenden Musikwerke nicht über seine Plattform verbreitet werde. Die GEMA sieht sich damit in ihrer Strategie bestätigt, nicht gegen die Endnutzer, sondern gegen die Diensteanbieter vorzugehen.
Rapidshare äußerst sich zu der Entscheidung der Hamburger Richter wesentlich weniger aufgeregt: Noch liege keine Urteilsbegründung vor. Deshalb halte man sich mit Interpretationen zurück. "Wie andere Verfahren in ähnlichen Streitigkeiten mit der GEMA gezeigt haben, weichen die Einschätzungen der Gerichte teilweise stark voneinander ab. Unserer Erfahrung nach schränken Oberlandesgerichte die Entscheidungen von Landgerichten häufig wieder ein" sagt Bobby Chang, der COO der Rapidshare AG.
Als Beleg für seine Aussagen verweist der Diensteanbieter auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln, das 2007 verfügte, dass Rapidshare zusätzlich zu den bereits implementierten Maßnahmen mit der Kontrolle einer einzigen Warez-Seite seinen Pflichten hinreichend nachkomme.
Chang glaubt zudem, dass "kein Maßnahmenpaket langfristig verhindert, dass urheberrechtlich geschützte Werke im Internet - nicht nur über Rapidshare - öffentlich zugänglich gemacht werden. Deshalb fragen wir uns, ob es nicht sinnvoller wäre zusammenzuarbeiten, um Musikliebhabern den richtigen Service zum richtigen Preis anzubieten und Musikschaffenden neue Einnahmequellen im Internet zu eröffnen?" Er sei überzeugt davon, dass sich damit die Nachfrage nach Raubkopien deutlich eindämmen ließe.
Quelle: zdnet.com
Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil in der nächsten Instanz bestätigt wird. Ergänzend muss mitgeteilt werden, dass Rapidshare auch über einen Sitz in Deutschland verfügt. Vor diesem Hintergrund scheint es auch möglich, dass der Anbieter in Zukunft in wärmere Gefilde umzieht - wie schon verschiedene Internet - Unternehmen vor ihm. Jedenfalls steht die Musikindustrie nicht still und versucht, die Rechte der Künstler weitestgehend zu sichern.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, kontaktieren Sie sofort Ihren Rechtsanwalt, damit angemessen reagiert werden kann - insbesondere hinsichtlich der eventuell abzugebenden Unterlassungserklärung. Das kompetente und erfahrene Team von der Kanzlei unterstützt Sie hierbei gern. Vereinbaren Sie telefonisch (05261/94488) oder ganz einfach per mail an post@kanzleiamwall.de einen Termin.
weiter ... Kunst in der Kanzlei - Freitag, 27. März 2009
Am 1.April 2009 um 17.00h eröffnen wir eine neue Ausstellung mit der etablierten und mehrfach ausgezeichneten Künstlerin Dagmar Diekmann aus Berlin/ Lemgo. Grossformatige abstrakte Bilder, teilweise dreidimensional warten auf Ihre Begeisterung. Unsere ist schon da! weiter ... Laser: Messung bis 1000 m - Freitag, 27. März 2009
Schade, da führt die Polizei ein neues Messgerät ein, nur Beweisfotos, die kann (?) man weiterhin nicht zeigen. Eine Chance vertan. weiter ... Deal und Pressearbeit - Dienstag, 3. März 2009
Hier können Sie nachlesen, wie professionell zuerst ein Straf-Verfahren im Verhandlungsweg beerdigt wird und anschliessend die mediale Vermarktung erfolgt. Geben Sie doch einfach mal den Text der Überschrift in eine bekannte Suchmaschine ein und staunen, wer solche Texte Wort für Wort übernimmt. Ein Lehrstück! weiter ... Restschuldbefreiung auch bei Steuerhinterziehung - Dienstag, 10. Februar 2009
Der Bundesfinanzhof hat im August 2008 eine für Steuerhinterzieher sehr günstige Entscheidung getroffen: Im Rahmen einer Privatinsolvenz wird der Schuldner auch alte Steuerschulden los. Eigentlich gilt:
Nach § 302 Nr. 1 InsO werden von der Erteilung der Restschuldbefreiung Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung nicht berührt, sofern der Gläubiger die von ihm geltend gemachte Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte.
Selbst wenn der Steueranspruch auf eine vorsätzliche Nichtentrichtung der Steuer bzw. auf eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO zurückzuführen sein sollte, beruht er nicht auf einer unerlaubten Handlung des Steuerschuldners, sondern auf der Verwirklichung eines steuerrechtlichen Tatbestandes, an den das Gesetz eine Zahlungspflicht knüpft (§ 38 AO).
Angefochten werden sollte daher schon ein Feststellungsbescheid des Finanzamtes, wenn die Steuerschulden als solche aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung i. S. von § 302 Nr. 1 InsO bezeichnet werden.
weitere Einzelheiten bei Rechtsanwalt Thomas Hentzschel weiter ... Unterhalt ab 2008 - Sonntag, 7. September 2008 Artikel zum Thema "Unterhalt ab 2008" von Rechtsanwalt Thomas Hentzschel für die finanztip.de:
http://www.finanztip.de/recht/familie/unterhaltspflicht-ehegattenunterhalt.htm weiter ... Gericht gibt hitzefrei - Sonntag, 7. September 2008
Artikel im Handelsblatt über einen Prozess des Kollegen Oberbracht, Fachanwalt Mietrecht, mit weit reichenden Auswirkungen zu Temperaturen in Mieträumen:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/karriere/gericht-gibt-hitzefrei;1254007 weiter ... kleiner Film über Lemgo - Freitag, 5. September 2008 Video aus und über Lemgo, zu Beginn am Ostertor. Kanzlei im Hintergrund:
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