AG Dortmund: Zu Preisfehlern im Shop und der Frage, ob ein Händler liefern muss

Das Amtsgericht Dortmund beschäftigte sich in einem aktuellen Fall mit der Frage, ob ein Händler die Ware liefern muss, dessen Kunde auf Grund eines Fehlers die Ware für 29,90 EUR, anstatt für 2.990,00 EUR bestellt hat.

Urteil vom 21.Februar 2017 – 425 C 9322/16

Grundsätzlich haben beide Parteien in diesem Fall einen wirksamen Vertrag geschlossen.

Allerdings hat das Gericht im vorliegenden Fall entschieden, dass es seitens der Klägerin, die als Kundin Markisen zum Preis von 29,90 EUR bestellt hat, gegen Treu und Glauben verstoße, wenn sie darauf bestehe, am Vertrag festzuhalten.

Angesichts des enormen Preisunterschiedes des angebotenen Preises und des wirklich gewollten Preises, hätte der Klägerin klar sein müssen, dass es sich bei der Preisangabe um einen Fehler handeln muss.

In diesem Fall war die Beklagte nicht zur Lieferung verpflichtet, mit der Folge, dass die Klage abgewiesen wurde. Dies kann in anderen Konstellationen allerdings anders sein.

Quelle:

http://shopbetreiber-blog.de/2017/03/16/preisfehler-im-shop-muss-der-haendler-liefern/?utm_campaign=TS_B2B_DE-Experten-Newsletter-NM&utm_source=hs_email&utm_medium=email&utm_content=47875722&_hsenc=p2ANqtz-8BmOylC2g41r1EDXQsw3pzRc6IxR3tNS_wFgovXiAFc9xEZ8GA7spauiCN9mDYC5yIV5rTJ1BtizkLTtifau4Cf2pD4g&_hsmi=47875724