EuGH: Zum Urheberrechtsschutz eines Lebensmittels

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass der Geschmack eines Lebensmittels nicht nach dem Urheberrecht geschützt werden kann.

Urteil vom 13. November 2018 – C 310/17

Begründet hat der Gerichtshof seine Entscheidung damit, dass der Geschmack eines Lebensmittels nicht als Werk einzustufen ist. Die Voraussetzung, die dafür vorliegen muss, nämlich, dass das betreffende Objekt Ausdruck einer eigenen geistigen Schöpfung ist, liegt nicht vor.

Ein Werk ist nur dann Ausdruck einer eigenen geistigen Schöpfung, wenn es mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifiziert werden kann. Ein solches kann ein Geschmack nicht leisten. Anders als bei literarischen oder bildnerischen Werken, die eine präzise Ausdrucksform darstellen, verändert sich die Identifizierung des Geschmackes auf Grund von subjektiven Empfindungen und ist somit veränderbar und von der jeweiligen Person abhängig, die verkostet. Insbesondere muss hierbei euch berücksichtigt werden, dass die unterschiedlichen Empfindungen von Alter, Ernährungsvorlieben und Umwelt abhängig sind.

Die Einstufung eines Geschmackes als Werk ist mithin nicht möglich.

Quelle:

https://drive.google.com/file/d/1lga5kacAIXU4VHtME2OXRNl2rXsnzu-U/view