Kein Anspruch auf Gehalt nach Reise in ein Risikogebiet

Die Situation mit dem Coronavirus zieht seit einigen Monaten zahlreiche Rechtsfragen nach sich, die auf Grund der Kürze der Zeit lediglich teilweise von Gerichten bewertet werden konnten.

Nachdem die Reisewarnungen innerhalb Europas Mitte Juni wieder aufgehoben worden sind, wurden ganz Spanien inklusive der beliebten Ferieninsel Mallorca nunmehr vom Robert Koch Institut zum Risikogebiet erklärt und seitens des Auswärtigen Amtes eine erneute Reisewarnung ausgesprochen.

Für viele Urlauber stellen sich daher zahlreiche Fragen, insbesondere diejenigen nach den Konsequenzen und Auswirkungen, wenn sie trotz des Vorgenannten ihre Reise nach Mallorca oder in ein anderes Risikogebiet wahrnehmen. Diese haben wir nachfolgend in Kürze zusammengefasst:

Während der Arbeitgeber seine Angestellten grundsätzlich nicht nach dem Urlaubsziel befragen darf, ist es in Corona-Zeiten zulässig, sich über das Urlaubsziel seiner Arbeitnehmer zu informieren. Gleichwohl kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Reise in ein Risikogebiet nicht verbieten.

Nach Rückkehr eines Arbeitnehmers aus einem Risikogebiet, hat dieser einen Coronatest durchzuführen. In den Fällen, in denen dieser positiv ausfällt und eine Arbeit im Homeoffice nicht möglich ist, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Zeit der angeordneten Quarantäne. Der Reiseantritt in ein Gebiet, das bereits vor der Reise als Risikogebiet eingestuft worden ist, wird dem Arbeitnehmer als “Verschulden gegen sich selbst” zugerechnet mit der Folge, dass der Anspruch entfällt. Wird die Einstufung als Risikogebiet erst während der Reise des Arbeitnehmers vorgenommen, gilt dieses selbstverständlich nicht. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bleibt. Dies gilt ebenfalls bei zwingend erforderlichen Dienstreisen ins Ausland, wobei den Arbeitgeber in diesem Fall erhöhte Fürsorgepflichten treffen und eine Abwägung hinsichtlich der Notwendigkeit zu treffen ist.

Quelle:

https://www.lto.de/recht/job-karriere/j/corona-urlaub-reise-rueckkehr-arbeit-test-dienstreise/?utm_medium=email&utm_source=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_source_system=Eloqua&utm_econtactid=CWOLT000008550754