Wichtiger Hinweis zur aktuellen Lage hinsichtlich des Corona-Virus

Kanzlei am Wall . Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare in Lemgo

Menü anzeigen
Zum Inhalt springen
  • Willkommen
  • Aktuelles
  • Die Kanzlei
  • Anwälte & Notare
    • Andreas Röhe
    • Andreas Oberbracht
    • Axel Wöhler
    • Arndt Stückemann
    • Andreas Busse
    • Kerstin Oberbracht
    • Ulrich Piel
    • Isabelle Adrienne Drunkemöller
    • Michaela Krause
    • Silke Streit
    • Nina Girnus
    • Ariane Bertram
    • Torben Mellies
    • Wolfgang Stückemann
  • Rechtsgebiete
  • Karriere
  • Service
    • Steuersatz beim Erben und Schenken
    • Geltende Erbschaft- und Schenkungsteuer
    • Download Vollmacht
  • Kontakt
28. Januar 2019

KG Berlin: Zur Kennzeichnungspflicht von Beiträgen durch Influencer als Werbung

Das Kammergericht Berlin hat in seinem Urteil Ausführungen dazu gemacht, wann Blogger/-innen und Influencer/-innen ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen, um nicht die wettbewerbsrechtlichen Grenzen zu überschreiten.

Urteil vom 09. Januar 2019 – 5 U 83/18

Im vom Gericht zu entscheidenden Fall hatte eine Influencerin auf ihrem Instagram Account ein Foto eines Produktes gepostet und darauf die Internetpräsenz dieses Produktes verlinkt, ohne diesem Beitrag die Kennzeichnung “Werbung” beizufügen.

Das Gericht ist der Auffassung, dass nicht generell jeder Post kennzeichnungspflichtige Werbung enthält. Vielmehr ist konkret Inhalt und Umfang des Einzelfalles zu prüfen.

So seien zum Beispiel wissenschaftliche, redaktionelle oder verbraucherpolitische Äußerungen, die nicht im Zusammenhang mit der Absatzförderung stehen, nicht geeignet, gegen die Vorschriften des UWG zu verstoßen.

Hingegen ist ein Beitrag dann mit dem Zusatz “Werbung” zu versehen, wenn die von dem/den Influencer/innen gesetzte Links mit der Weiterleitung zu dem Account des anderen Unternehmens geeignet sind, den Absatz der von dem Unternehmen angebotenen Ware zu fördern.

Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Kennzeichnung als Werbung, wenn die Beiträge nicht allein oder vorrangig der Information und Meinungsbildung der Follower dienen.

Gehe es dem/der Influencer/in jedoch lediglich darum, bestimmte Looks an sich zu präsentieren, liegt – so die Ansicht des KG – ein redaktioneller Beitrag vor, der nicht als “Werbung” zu kennzeichnen ist.

Quelle:

http://www.gesetze.berlin.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190100130&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Artikel-Navigation

← EuGH: Zum Urheberrechtsschutz eines Lebensmittels OLG Schleswig: Zur Nennung von Service-Telefonnummern in Musterwiderrufsbelehrungen →

Podcast.

Die wöchentlichen Rechtstipps der Kanzlei am Wall.

21.01.2021: Zertifizierter Hausverwalter

Worauf man bei einem Hausverwalter achten sollte, erklaert Rechtsanwaeltin und Notarin Isabelle ...
Alle Podcasts in der Übersicht.

Aktuelles.

Meldungen und Veranstaltungen der Kanzlei am Wall.
19. März 2020

HINWEISE ZUM CORONA – VIRUS

Corona-Virus Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten der Kanzlei am Wall, die aktuellen Entwicklungen rund um das ... mehr

3. Dezember 2020

Rechtsanwältin Isabelle Drunkemöller ist zur Notarin mit Amtssitz in Lemgo bestellt worden

Nach über 20 Jahren ausschließlicher Anwaltstätigkeit hat sie beschlossen, ihren Tätigkeitsbereich zu erweitern um ... mehr

Räumlichkeiten.

Am Ostertor in Lemgo.

Fusion 2019.

Gemeinsam für mehr Schlagkraft.
Kanzlei am Wall anrufen
  • Kanzlei am Wall
    Rechtsanwälte Röhe und Partner mbB
    Echternstraße 4
    32657 Lemgo

    In Bürogemeinschaft mit:
    Wolfang Stückemann
  • Tel.: 05261 / 94488
    Fax: 05261 / 944893


    Mo-Fr 8.00 - 13.00 /14.00 - 17.30 Uhr
    - Termine nach Vereinbarung -
  • In Kooperation mit:
    • logo_kayser_cobet
      Kayser & Cobet - Patentanwälte
    • logo_apraxa
      Apraxa - Das Anwaltnetzwerk

Kanzlei am Wall
Echternstraße 4
32657 Lemgo

Telefon: 05261 . 94488
Fax: 05261 . 944893


Mo-Fr 8.00 - 13.00 /14.00 - 17.30 Uhr
- Termine nach Vereinbarung -
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung der Webseite, erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden. OKMehr erfahren