OLG Frankfurt am Main: Irreführung durch Marke in Subdomain

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Irreführung durch Aufnahme einer Marke in die Subdomain einer “google”-Anzeige

Urteil vom 02. Februar 2017 – 6 U 209/16

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass in dem Fall, in dem bei dem bei Eingabe einer Marke als Suchwort bei “google” in der Trefferliste eine Anzeige mit einem Linkhinweis, der als Subdomain diese Marke enthält, erscheint, der Nutzer in relevanter Weise in die Irre geführt wird (§ 5 UWG), wenn der Link auf eine Website führt, auf der allerdings überwiegend Waren anderer als der gesuchten Marke angeboten werden.

Ein Verbraucher, der über die Google – Suchmaschine einen ihm als solchen bekannten Markennamen eingibt, ist darauf bedacht Informationen oder Angebote zu diesem spezifischen Produkt finden. Trifft dieses tatsächlich nicht zu, ist eine solche Werbeanzeige gemäß §§ 8 Abs. 1, Abs. 3, 1, 3, 5 UWG irreführend.

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