Während eine Einigung Mitte Februar für VW noch nicht in Betracht kam (siehe Beitrag vom 15. Februar 2020) haben sich VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nunmehr doch geeinigt. Am 28. Februar haben die Parteien den außergerichtlichen Vergleich unterzeichnet, der die Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig beenden soll.
VW hat sich bereit erklärt, einen Betrag in Höhe von 830 Millionen Euro für Geschädigte zu zahlen, wenn alle den Vergleich annehmen, kann der Betrag auf 950 Millionen Euro erhöht werden. VW und der vzbv gehen von ca. 260.000 Anspruchsberechtigten aus. Die genaue Höhe des zu zahlenden Vergleichsbetrages liegt zwischen 1350,00 Euro und 6257,00 Euro.
Die Abwicklung des Vergleiches soll dabei nicht durch die derzeit tätigen Anwälte des vzbv geschehen. Vielmehr soll sich der VW Kunde, der ein Vergleichsangebot bekommt, einen Anwalt seiner Wahl suchen. Hierfür zahlt VW sodann 190,00 Euro. Dieser Betrag entspricht einer Beratungsgebühr, die auch lediglich dann gezahlt wird, wenn der Kunde den Vergleich annimmt. Tut er dieses nicht, geht die Beratungsgebühr in einer anschließenden Geschäfts- und/oder Verfahrensgebühr auf. Eine Kostentragung durch VW erfolgt dann nicht.
Der Vergleich schließt das Musterfeststellungsverfahren nicht automatisch ab, da hierfür 70 Prozent der VW Kunden zustimmen müssten. Allein die Zustellung des Vergleiches würde Monate oder gar Jahre dauern. Eine Beendigung des Verfahrens kann daher lediglich durch eine Klagerücknahme erfolgen, die jedoch erst nach Ablauf der Frist für die Annahme des Vergleichsangebotes möglich ist. Stichtag ist hier der 20. April 2020.
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