Positive Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Anerkennung von Verlusten bei Ferienhäusern ua im EU-Ausland GEGEN deutsches Steuerrecht!
siehe auch:
www.lexetius.com/2006,146
www.spiegel.de/wirtschaft/immobilienanlage-sparen-wo-andere-urlaub-machen-a-432980.html